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IPv6-Adressen
Was geprüft
Abgefragt wird der AAAA-Eintrag (IPv6-Adresse) des geprüften Hostnamens. Fehlt er, erscheint das als Information: Die Website ist dann nur über IPv4 erreichbar. Ohne verwertbare Antwort lautet das Ergebnis „nicht geprüft“.
Wie relevant
Zählt nicht zum Gesamtwert: Die Kategorie DNS und Technologien fließt nicht in die Wertung ein. Eine Website ohne IPv6 ist heute für praktisch alle Besucher weiter erreichbar, weil Zugangsnetze IPv4 zusätzlich anbieten.
Warum
Ein wachsender Teil des Datenverkehrs läuft über IPv6, vor allem in Mobilfunknetzen. Mit IPv6 entfällt dort der Umweg über Übersetzungsstellen des Netzbetreibers.
Wie beheben
Fragen Sie Ihren Hoster nach der IPv6-Adresse des Servers und tragen Sie sie als AAAA-Eintrag ein. Viele Hoster und CDNs setzen ihn automatisch.
Nebenwirkung: Tragen Sie AAAA nur ein, wenn der Server unter dieser Adresse wirklich antwortet (siehe Punkt „IPv6 erreichbar“); sonst sehen Besucher mit IPv6 Fehler oder Verzögerungen. Senken Sie die TTL (Gültigkeitsdauer im Zwischenspeicher) des Eintrags einige Stunden vor der Änderung, damit eine Korrektur schnell wirkt. Prüfen Sie danach mit dig oder nslookup direkt bei jedem zuständigen Nameserver.
Codebeispiel
DNS-Eintrag (Zonendatei)
beispiel.de. 3600 IN AAAA 2001:db8::10
www.beispiel.de. 3600 IN AAAA 2001:db8::10Weiterführende Quellen
Quellen der Methodik
docs/SCORING.md— Status und Schweregrade (§2), Kategoriescore und Abdeckung (§3), Gesamtwert (§4), keine Doppelabzüge (§5), Prüfkatalog mit Gewichten (§6), Versionierung (§8), Formulierungsregeln (§9), bewusst nicht geprüft (§10)docs/KALIBRIERUNG.md— Abgleich der Schwerefaktoren und Kappen mit externen Ankern (Web Almanac, Lighthouse, MDN HTTP Observatory, SSL Labs), Entscheidung scoring@1.4.0